Der Internetauftritt der GEZ wurde für vorbildliche Umsetzung datenschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Maßnahmen mit dem Gütesiegel "ips" (internet privacy standards) ausgezeichnet.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
Aktuell
Der Rundfunkbeitrag kommt!
Aus der geräteabhängigen Rundfunkgebühr wird ab dem 1. Januar 2013 der "Rundfunkbeitrag". Mit der Zustimmung der 16 Landtage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Weg frei für die Reform der Rundfunkfinanzierung. Demnach wird es zukünftig nur noch einen Beitrag pro Wohnung geben und die Betriebsstätten zahlen gestaffelt nach Mitarbeiteranzahl und Kraftfahrzeugen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Das gilt auch dann, wenn Sie eine 'Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ' (Drittbescheinigung) erhalten haben. Das Antragsformular finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Zum Beispiel: Wie hoch sind die Gebühren? Warum bekomme ich Post von der GEZ? Weshalb besucht mich ein Gebührenbeauftragter? Dann finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQs)...