Die Rundfunkgebührenbeauftragten prüfen im Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt die Anmeldungen für Rundfunkgeräte und beraten die Rundfunkteilnehmer vor Ort.
Die Tätigkeit der Rundfunkgebührenbeauftragten ist in den Satzungen der Landesrundfunkanstalten geregelt.
Die große Mehrheit der Rundfunkteilnehmer hat ihre Geräte ordnungsgemäß angemeldet und zahlt regelmäßig Gebühren. Leider gibt es aber immer noch Rundfunkteilnehmer, die ihrer gesetzlichen Pflicht absichtlich oder aus Unwissenheit nicht nachkommen.
Weil das ungerecht ist, sorgen die Rundfunkgebührenbeauftragten dafür, dass die ehrlichen Gebührenzahler nicht für einige Schwarzseher und -hörer mitzahlen müssen. Wenn alle Rundfunkteilnehmer ihre Geräte anmelden würden, wäre eine Überprüfung durch Rundfunkgebührenbeauftragte nicht notwendig.
Seien Sie also fair und melden Sie Ihre Rundfunkgeräte an!
Die Landesrundfunkanstalten und die GEZ möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen. Deswegen sind die Rundfunkgebührenbeauftragten in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu.
Rundfunkgebührenbeauftragte gehen von Tür zu Tür und können sich immer mit einem Dienstausweis legitimieren. "Echte" Beauftragte für Rundfunkgebühren nehmen niemals Bargeld oder Schecks entgegen. Die Zahlung der Rundfunkgebühren erfolgt immer per Lastschrift oder Überweisung an die GEZ.
Die Beauftragten klären lediglich mit Ihnen zusammen, ob alle Geräte richtig angemeldet sind und veranlassen eventuell notwendige Korrekturen sowie Nachberechnungen von Rundfunkgebühren.
Was viele nicht wissen ist: Das Gesetz verpflichtet die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ, die Rundfunkgebühren von allen Teilnehmern einzuziehen. Daher versuchen die Landesrundfunkanstalten auch mit Hilfe der Gebührenbeauftragten, alle Rundfunkteilnehmer zu erreichen.
Auf der Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages haben die Beauftragten das Recht zu prüfen, ob alle Rundfunkgeräte richtig angemeldet sind. Dazu dürfen sie alle notwendigen Auskünfte verlangen.
Weitere Informationen zum Beauftragtendienst finden Sie hier.