Datenschutz in der GEZ
Der Datenschutz spielt bei allen Aufgaben der GEZ eine wichtige Rolle. Deshalb hat die GEZ auch eine eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Rechte und Pflichten
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Rundfunkteilnehmern zum Zwecke des Rundfunkgebühreneinzugs wird durch besondere Bestimmungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag erlaubt. Die personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage der §§ 3 und 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) erhoben.
Darüber hinaus ermächtigt die Vorschrift in § 8 Abs. 4 des RGebStV die zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. die GEZ, Adressen anzumieten zum Zweck der Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt. Aber die GEZ handelt weder mit Adressen noch gibt sie diese an Dritte weiter.
Die GEZ verarbeitet im Auftrag der Rundfunkanstalten die Rundfunkteilnehmerdaten ausschließlich zum Zwecke des Rundfunkgebühreneinzugs.
Im Übrigen sind Rundfunkteilnehmerdaten als personenbezogene Daten durch Datenschutzgesetze geschützt. Hinsichtlich der bei der GEZ verarbeiteten Daten gilt jeweils das Datenschutzgesetz des Bundeslandes, in dem die zuständige Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat.
Jeder Rundfunkteilnehmer kann Auskunft über seine Daten sowie ggf. deren Berichtigung verlangen. Auskünfte zu den eigenen Rundfunkteilnehmerdaten erteilt die GEZ auf Anfrage.
Hinweis auf die Datenschutzerklärung
Weitere Hinweise und Informationen zum Thema "Datenschutz" entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt oder dem Kapitel "Datenschutzhinweis" (Dieses finden Sie auf jeder Seite in der unteren Menü-Leiste).
Die Datenschutzbeauftragten
Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben unabhängige Datenschutzbeauftragte. Jeder Rundfunkteilnehmer kann sich wegen datenschutzrechtlicher Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit seinem Teilnehmerverhältnis an die betriebliche Datenschutzbeauftragte der GEZ oder an den Datenschutzbeauftragten seiner Landesrundfunkanstalt (d.h. der Rundfunkanstalt, in deren Sendebereich er wohnt) wenden.
| BR | Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks Barbara Nickel |
| DRadio | Datenschutzbeauftragter des Deutschlandradios Dr. Markus Höppener |
| GEZ | Betriebliche Datenschutzbeauftragte der Gebühreneinzugszentrale Kerstin Arens |
| HR | Datenschutzbeauftragter des Hessischen Rundfunks Ulrich Göhler |
| MDR | Datenschutzbeauftragter des Mitteldeutschen Rundfunks Ralf Lehmann |
| NDR | Datenschutzbeauftragter des Norddeutschen Rundfunks Horst Brendel |
| RB | Datenschutzbeauftragter von Radio Bremen Sven Carlson |
| RBB | Datenschutzbeauftragte des Rundfunks Berlin-Brandenburg Anke Naujock |
| SR | Datenschutzbeauftragte des Saarländischen Rundfunks Sonnia Wüst |
| SWR | Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz des Südwestrundfunks Prof. Dr. Armin Herb |
| WDR | Datenschutzbeauftragter des Westdeutschen Rundfunks Thomas Drescher |
| ZDF | Datenschutzbeauftragter des Zweiten Deutschen Fernsehens Christoph Bach |