Die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das Zweite Deutsche Fernsehen und Deutschlandradio haben sich zum Zweck des gemeinsamen Gebühreneinzugs zusammengeschlossen. Sie haben für diese Aufgabe die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung gegründet. Die Zusammenarbeit ist in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Beim Einzug der Rundfunkgebühren hat die GEZ die folgenden Hauptaufgaben:
Pflege der Stammdaten für alle Rundfunkteilnehmer (Verarbeitung der Zugangs-, Abgangs- und Änderungsdaten) sowie die Erfassung aller Bewegungsdaten im Zusammenhang mit den laufenden Aufgaben Betreuung der angemeldeten Rundfunkteilnehmer Gewinnung nicht angemeldeter Rundfunkteilnehmer Rechnungsstellung der jeweils fälligen Rundfunkgebühren sowie Einziehen der Gelder über Banken, Sparkassen und Postbank auf die Konten der Rundfunkanstalten Zahlungsüberwachung ("Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren" von der Erinnerung bis zur Vollstreckung und zum Ordnungswidrigkeitenverfahren) Buchmäßige Erfassung und Abrechnung der Gebührenforderungen, -rückstände und -einnahmen bis zum Abschluss entsprechend den Grundsätzen des Aktienrechts sowie Abrechnung mit den Rundfunkanstalten Mit in Kraft treten des Staatsvertrags am 1. April 2005 ging die Zuständigkeit des Befreiungsverfahrens von Privatpersonen von den Sozialämtern an die GEZ über. Die GEZ übernahm das Verfahren im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfunkanstalten. Erstellung von Auswertungen verschiedenster Art für die Rundfunkanstalten Durchführung von Maßnahmen des Marketings (Werbung, Mailing etc.) im Zusammenwirken mit den Rundfunkanstalten Planung der Gebührenerträge für ARD, ZDF und DeutschlandRadio für das laufende Jahr und Prognose für einen mittelfristigen Zeitraum in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten.
Das Rundfunkgebühreneinzugssystem hat auch im Jahr 2010 seine Effizienz und Wirtschaftlichkeit unter Beweis gestellt. Die Rundfunkgebührenabrechnung 2010 weist Gesamterträge in Höhe von 7.545,3 Millionen Euro aus; das sind 58,9 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Diese Reduzierung ist im Wesentlichen auf die weitere Abnahme der gemeldeten und den Anstieg der gebührenbefreiten Rundfunkgeräte zurückzuführen. Die Aufwendungen der GEZ liegen mit 2,13 Prozent der Gesamterträge aus Rundfunkgebühren auf dem Stand des Vorjahres. Tatsächlich haben sich aber die Aufwendungen um 1,1 Mio € auf 160,5 Mio. € verringert.
Einen Eindruck darüber, welche Vorgangsmengen die GEZ bei der Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs zu bewältigen hatte, vermitteln beispielhaft folgende Zahlen.
Im Jahr 2010
Monat für Monat
Arbeitstag für Arbeitstag