Für öffentlich-rechtliche Unternehmen, wie die GEZ, ergibt sich die Verpflichtung zur Einrichtung und Pflege eines wirksamen Risikomanagementsystems aus § 53 Abs. 2 Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) und soll sie davor schützen, durch riskantes Handeln oder unerkannte ungünstige Entwicklungen in Schwierigkeiten zu kommen.
Die GEZ hat bereits seit Ende der 90er Jahre ein eigenes Risikomanagement-System aufgebaut. Im Februar 2008 wurde der Entschluss gefasst, das Risikomanagement-System nach der bekannten Standardfamilie ONR 49000 ff. "Risikomanagement für Organisationen und Systeme" auszurichten.
Ziel des Risikomanagementsystems der GEZ ist es, bei der Erfüllung der originären Aufgabe - die Rundfunkgebühren für die ARD-Rundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio einzuziehen, um dadurch die Rundfunkfreiheit finanziell zu sichern und Gebührengerechtigkeit herzustellen - möglichst geringe Risiken einzugehen. Hierzu werden alle Geschäftsprozesse und Dienstleistungen unter Risikogesichtspunkten kontinuierlich verbessert.
Die Serie der ON-Regeln stellt hierzu einen praxisbezogenen Rahmen für das Risikomanagement, mit dem es auf die GEZ angewendet werden kann sowie einen organisatorischen Rahmen, der sich mit der Planung, Umsetzung, Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung des Risikomanagement-Systems befasst, zur Verfügung. Des Weiteren wird der Risikomanagement-Prozess als Grundlage für eine wirksame Risikobeurteilung und Risikobewältigung mit all seinen Besonderheiten und Anwendungen aufgezeigt. Darüber hinaus schaffen die ON-Regeln die Möglichkeit, das Risikomanagement-System von einer externen Stelle begutachten bzw. anerkennen zu lassen. Dementsprechend hat die GEZ im April 2010 ihr Risikomanagement-System in einem erstmaligen Zertifizierungsaudit begutachten lassen. Es wurde gut beurteilt und hat die uneingeschränkte Zertifizierung erhalten.