Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
| Radio Neuartiges Rundfunkgerät Radio und neuartiges Rundfunkgerät (Grundgebühr) | 5,76 EUR |
| für 3 Monate | 17,28 EUR |
| Fernsehgerät Fernsehgerät und Radio Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät | 17,98 EUR |
| für 3 Monate | 53,94 EUR |
Hinweis zur Zahlungsweise:
Falls Sie per Dauerauftrag zahlen, stellen Sie bitte den Auftrag bei ihrem Geldinstitut auf die neue Gebührenhöhe um.
Einzelüberweiser und Lastschriftzahler müssen keine Änderung bei ihrem Geldinstitut veranlassen.
Bei der Zahlung der Rundfunkgebühren können Sie zwischen der Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit und der Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.
Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen.
Beispiel:
Zahlungszeitraum = Februar - März - April
Fälligkeitszeitpunkt: 15. März
Eine monatliche Zahlung der Rundfunkgebühren ist nicht möglich.
Hintergründe zur Höhe der Rundfunkgebühren finden Sie hier