Gebührenübersicht

Die monatliche Gebührenhöhe

 Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein

Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr)
5,76 EUR
für 3 Monate17,28 EUR
  
Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät
17,98 EUR
für 3 Monate53,94 EUR


Hinweis zur Zahlungsweise:

Falls Sie per Dauerauftrag zahlen, stellen Sie bitte den Auftrag bei ihrem Geldinstitut auf die neue Gebührenhöhe um.

Einzelüberweiser und Lastschriftzahler müssen keine Änderung bei ihrem Geldinstitut veranlassen.

Zu Ihrer Information:

Bei der Zahlung der Rundfunkgebühren können Sie zwischen der Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit und der Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.
Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen.

Beispiel:
Zahlungszeitraum = Februar - März - April
Fälligkeitszeitpunkt: 15. März

Eine monatliche Zahlung der Rundfunkgebühren ist nicht möglich.



Hintergründe zur Höhe der Rundfunkgebühren finden Sie hier