Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland entstand aus der unmittelbaren historischen Erfahrung des Missbrauchs der Medien. In diesem Sinne wurde ihm vor allem der Auftrag zur Grundversorgung erteilt.
Dieser liegt insbesondere in der Sicherung der demokratischen Werte, der Ausgewogenheit der Berichterstattung sowie der Vielfalt und der Qualität der angebotenen Programminhalte. Im Rahmen seines Auftrags sorgt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch für die Erhaltung und Weiterentwicklung der kostengünstigsten Rundfunkverbreitungsmöglichkeiten und engagiert sich in der Filmförderung und der Realisierung und Übertragung von Musikkonzerten und -wettbewerben aller Musikrichtungen. Vor allem die Liveübertragungen von Veranstaltungen ermöglichen es allen, bedeutsame Ereignisse unmittelbar mitzuerleben.